Tagerechner
Einspruchsfrist · 183-Tage · Pendlertage

Tagerechner Steuer – Steuerliche Fristen berechnen

Mit dem Tagerechner Steuer berechnen Sie Fristen für die Steuererklärung, die Einspruchsfrist gegen Bescheide, Pendlertage und die 183-Tage-Regel. Standardmäßig mit „Endtag mitzählen" für korrekte Fristberechnung nach § 188 BGB.

Tage zwischen zwei Daten berechnen

Wählen Sie ein Start- und Enddatum, um die Anzahl der Tage zu ermitteln.

Vom 03.05.2026 bis 03.05.2027

365Tage

Endtag ist nicht mitgezählt — Sie können dies oben aktivieren.

Wochen
52
Monate
11
Jahre
0
Stunden
8.760

Einspruchsfrist gegen den Steuerbescheid

Sie haben einen Steuerbescheid erhalten und wollen Einspruch einlegen? Nach § 355 AO haben Sie dafür einen Monat Zeit, ab Bekanntgabe des Bescheids. Bei einfachen Briefen gilt der Bescheid als am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post bekanntgegeben (§ 122 Abs. 2 AO), sofern er nicht erkennbar später eingegangen ist.

Da steuerliche Fristen den Endtag mit einschließen (§ 188 BGB), sollten Sie im Rechner die Option „Endtag mitzählen" aktivieren. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, verschiebt es sich automatisch auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO).

Abgabefristen Steuererklärung

Aktuelle Fristen für die Einkommensteuererklärung:

  • Selbst erstellt: 31. Juli des Folgejahres (z. B. Erklärung 2025 → 31.07.2026).
  • Mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein: 28. Februar des übernächsten Jahres (z. B. Erklärung 2025 → 28.02.2027).
  • Eine Fristverlängerung ist auf formlosen Antrag beim Finanzamt möglich, jedoch nicht garantiert. Bei verspäteter Abgabe drohen Verspätungs- und Säumniszuschläge.

Die 183-Tage-Regel im Steuerrecht

Die 183-Tage-Regel ist ein zentrales Element vieler Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Sie regelt, welcher Staat das Besteuerungsrecht hat, wenn jemand für einen Arbeitgeber ins Ausland entsandt wird oder grenzüberschreitend tätig ist.

Vereinfacht gilt:

  • Hält sich eine in Deutschland ansässige Person 183 Tage oder weniger im Tätigkeitsstaat auf und wird vom deutschen Arbeitgeber bezahlt → Besteuerung meist in Deutschland.
  • Bei mehr als 183 Tagen im Tätigkeitsstaat → Besteuerung meist im Tätigkeitsstaat.

Wichtig: Mitgezählt wird jeder Tag des physischen Aufenthalts, inklusive An- und Abreisetag, Wochenenden und Urlaub vor Ort. Geschäftsreisen, Krankheit oder Streiks im Tätigkeitsstaat zählen ebenfalls. Der genaue Wortlaut unterscheidet sich je DBA – prüfen Sie das einschlägige Abkommen.

Pendlertage und Pendlerpauschale

Die Pendlerpauschale (Entfernungspauschale) beträgt:

  • 0,30 € pro Kilometer einfacher Strecke (1.–20. km)
  • 0,38 € pro Kilometer ab dem 21. km

Pendlertage sind nur Tage, an denen Sie tatsächlich zur ersten Tätigkeitsstätte gefahren sind. Krankheits-, Urlaubs- und Homeoffice-Tage zählen nicht. Eine häufige Faustregel: 220–230 Pendlertage pro Vollzeitjahr – das Finanzamt akzeptiert üblicherweise diese Größenordnung ohne Einzelnachweis. Ab 230 Tagen pro Jahr werden Nachweise verlangt.

Aufbewahrungsfristen

  • Privatpersonen: 4 Jahre (Festsetzungsverjährung § 169 AO); empfohlen, aber nicht verpflichtend.
  • Unternehmer und Selbstständige: 6 Jahre für Geschäftsbriefe und Handelsbriefe; 10 Jahre für Bücher, Bilanzen, Belege.
  • Bei leichtfertiger Steuerverkürzung: 5 Jahre Festsetzungsverjährung.
  • Bei Steuerhinterziehung: 10 Jahre.

Beispiele steuerlicher Fristen

Wichtige Steuerfristen in Tagen
VonBisErgebnisHinweis
01.04.202601.05.202630 TageEinspruchsfrist (1 Monat)
01.01.202631.07.2026211 TageFrist Steuererklärung (selbst)
01.01.202628.02.2027423 TageFrist mit Steuerberater
01.01.202631.12.20291.460 Tage4 Jahre Festsetzungsverjährung
01.01.202631.12.20312.190 Tage6 Jahre Aufbewahrung Unternehmer
01.01.202631.12.20353.652 Tage10 Jahre bei Steuerhinterziehung
01.06.202601.12.2026183 Tage183-Tage-Regel knapp

Häufig gestellte Fragen rund um Steuerfristen

  • Typische Anwendungen sind: Einspruchsfrist gegen den Steuerbescheid (1 Monat ab Bekanntgabe), Abgabefristen für die Steuererklärung (regulär 31. Juli, mit Steuerberater 28. Februar des Folgejahres), Tage für die 183-Tage-Regel bei Auslandsentsendungen, Pendlertage, Heimarbeitstage und Verjährungsfristen.

Wichtiger Hinweis zur Steuerberatung

Dieser Rechner liefert Orientierungswerte. Er ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Fristen, Bekanntgabevermutungen und Verjährungsregelungen unterliegen häufigen Änderungen. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrer konkreten Steuersituation wenden Sie sich an einen Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein oder das zuständige Finanzamt. Diese Inhalte stellen keine Steuerberatung im Sinne des StBerG dar.

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