Tagerechner
Einspruchsfrist · 183-Tage · Pendlertage

Tagerechner Steuer – Steuerliche Fristen berechnen

Mit dem Tagerechner Steuer berechnen Sie Fristen fĂŒr die SteuererklĂ€rung, die Einspruchsfrist gegen Bescheide, Pendlertage und die 183-Tage-Regel. StandardmĂ€ĂŸig mit „Endtag mitzĂ€hlen" fĂŒr korrekte Fristberechnung nach § 188 BGB.

Tage zwischen zwei Daten berechnen

WĂ€hlen Sie ein Start- und Enddatum, um die Anzahl der Tage zu ermitteln.

Vom 10.09.2026 bis 10.09.2027

365Tage

Endtag ist nicht mitgezĂ€hlt — Sie können dies oben aktivieren.

Wochen
52
Monate
12
Jahre
1
Stunden
8.760

Erstellt und geprĂŒft von Oscar Sanz, Entwickler und Betreiber des Tagerechners.Zuletzt aktualisiert: August 2026

Einspruchsfrist gegen den Steuerbescheid

Sie haben einen Steuerbescheid erhalten und wollen Einspruch einlegen? Nach § 355 AO haben Sie dafĂŒr einen Monat Zeit, ab Bekanntgabe des Bescheids. Bei einfachen Briefen gilt der Bescheid als am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post bekanntgegeben (§ 122 Abs. 2 AO), sofern er nicht erkennbar spĂ€ter eingegangen ist.

Da steuerliche Fristen den Endtag mit einschließen (§ 188 BGB), sollten Sie im Rechner die Option „Endtag mitzĂ€hlen" aktivieren. FĂ€llt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, verschiebt es sich automatisch auf den nĂ€chsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO).

Abgabefristen SteuererklÀrung

Aktuelle Fristen fĂŒr die EinkommensteuererklĂ€rung:

  • Selbst erstellt: 31. Juli des Folgejahres (z. B. ErklĂ€rung 2025 → 31.07.2026).
  • Mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein: 28. Februar des ĂŒbernĂ€chsten Jahres (z. B. ErklĂ€rung 2025 → 28.02.2027).
  • Eine FristverlĂ€ngerung ist auf formlosen Antrag beim Finanzamt möglich, jedoch nicht garantiert. Bei verspĂ€teter Abgabe drohen VerspĂ€tungs- und SĂ€umniszuschlĂ€ge.

Die 183-Tage-Regel im Steuerrecht

Die 183-Tage-Regel ist ein zentrales Element vieler Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Sie regelt, welcher Staat das Besteuerungsrecht hat, wenn jemand fĂŒr einen Arbeitgeber ins Ausland entsandt wird oder grenzĂŒberschreitend tĂ€tig ist.

Vereinfacht gilt:

  • HĂ€lt sich eine in Deutschland ansĂ€ssige Person 183 Tage oder weniger im TĂ€tigkeitsstaat auf und wird vom deutschen Arbeitgeber bezahlt → Besteuerung meist in Deutschland.
  • Bei mehr als 183 Tagen im TĂ€tigkeitsstaat → Besteuerung meist im TĂ€tigkeitsstaat.

Wichtig: MitgezĂ€hlt wird jeder Tag des physischen Aufenthalts, inklusive An- und Abreisetag, Wochenenden und Urlaub vor Ort. GeschĂ€ftsreisen, Krankheit oder Streiks im TĂ€tigkeitsstaat zĂ€hlen ebenfalls. Der genaue Wortlaut unterscheidet sich je DBA – prĂŒfen Sie das einschlĂ€gige Abkommen.

Pendlertage und Pendlerpauschale

Die Pendlerpauschale (Entfernungspauschale) betrÀgt:

  • 0,30 € pro Kilometer einfacher Strecke (1.–20. km)
  • 0,38 € pro Kilometer ab dem 21. km

Pendlertage sind nur Tage, an denen Sie tatsĂ€chlich zur ersten TĂ€tigkeitsstĂ€tte gefahren sind. Krankheits-, Urlaubs- und Homeoffice-Tage zĂ€hlen nicht. Eine hĂ€ufige Faustregel: 220–230 Pendlertage pro Vollzeitjahr – das Finanzamt akzeptiert ĂŒblicherweise diese GrĂ¶ĂŸenordnung ohne Einzelnachweis. Ab 230 Tagen pro Jahr werden Nachweise verlangt.

Aufbewahrungsfristen

  • Privatpersonen: 4 Jahre (FestsetzungsverjĂ€hrung § 169 AO); empfohlen, aber nicht verpflichtend.
  • Unternehmer und SelbststĂ€ndige: 6 Jahre fĂŒr GeschĂ€ftsbriefe und Handelsbriefe; 10 Jahre fĂŒr BĂŒcher, Bilanzen, Belege.
  • Bei leichtfertiger SteuerverkĂŒrzung: 5 Jahre FestsetzungsverjĂ€hrung.
  • Bei Steuerhinterziehung: 10 Jahre.

Beispiele steuerlicher Fristen

Wichtige Steuerfristen in Tagen
VonBisErgebnisHinweis
01.04.202601.05.202630 TageEinspruchsfrist (1 Monat)
01.01.202631.07.2026211 TageFrist SteuererklÀrung (selbst)
01.01.202628.02.2027423 TageFrist mit Steuerberater
01.01.202631.12.20291.460 Tage4 Jahre FestsetzungsverjÀhrung
01.01.202631.12.20312.190 Tage6 Jahre Aufbewahrung Unternehmer
01.01.202631.12.20353.652 Tage10 Jahre bei Steuerhinterziehung
01.06.202601.12.2026183 Tage183-Tage-Regel knapp

HĂ€ufig gestellte Fragen rund um Steuerfristen

  • Typische Anwendungen sind: Einspruchsfrist gegen den Steuerbescheid (1 Monat ab Bekanntgabe), Abgabefristen fĂŒr die SteuererklĂ€rung (regulĂ€r 31. Juli, mit Steuerberater 28. Februar des Folgejahres), Tage fĂŒr die 183-Tage-Regel bei Auslandsentsendungen, Pendlertage, Heimarbeitstage und VerjĂ€hrungsfristen.

Wichtiger Hinweis zur Steuerberatung

Dieser Rechner liefert Orientierungswerte. Er ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Fristen, Bekanntgabevermutungen und VerjĂ€hrungsregelungen unterliegen hĂ€ufigen Änderungen. FĂŒr verbindliche AuskĂŒnfte zu Ihrer konkreten Steuersituation wenden Sie sich an einen Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein oder das zustĂ€ndige Finanzamt. Diese Inhalte stellen keine Steuerberatung im Sinne des StBerG dar.

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