Was sind Arbeitstage?
Arbeitstage sind die typischen Werktage Mo–Fr, an denen in Deutschland gearbeitet wird. Im Bundesurlaubsgesetz (§ 3 BUrlG) wird der gesetzliche Mindesturlaub auf Grundlage einer 6-Tage-Woche bemessen (24 Werktage), wobei in der Praxis bei 5-Tage-Wochen mit 20 Arbeitstagen gerechnet wird. Sonntage, Samstage und gesetzliche Feiertage zählen nicht als Arbeitstage.
Im Vergleich dazu deckt der Begriff Werktag auch den Samstag ab und wird vor allem im Liefer- und Mietrecht verwendet. Personal- und Urlaubsangelegenheiten werden hingegen ganz überwiegend in Arbeitstagen geführt.
Feiertage je Bundesland
Deutschland hat neun bundesweit einheitliche gesetzliche Feiertage: Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Tag der Arbeit, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Tag der Deutschen Einheit sowie der erste und zweite Weihnachtstag. Hinzu kommen regionale Feiertage je nach Bundesland.
- Bayern: bis zu 13 Feiertage – inkl. Heilige Drei Könige, Fronleichnam, Mariä Himmelfahrt (regional), Allerheiligen.
- Baden-Württemberg: 12 Feiertage – inkl. Heilige Drei Könige, Fronleichnam, Allerheiligen.
- Saarland: 12 Feiertage – inkl. Fronleichnam, Mariä Himmelfahrt, Allerheiligen.
- Sachsen: 11 Feiertage – inkl. Reformationstag und Buß- und Bettag.
- Berlin: 10 Feiertage – inkl. Internationaler Frauentag.
- Norddeutsche Länder (HB, HH, NI, SH, MV): 10 Feiertage – inkl. Reformationstag.
- Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz: 11 Feiertage – inkl. Fronleichnam und Allerheiligen.
- Hessen: 10 Feiertage – inkl. Fronleichnam.
- Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen: 10–11 Feiertage – inkl. Reformationstag, Thüringen zusätzlich Weltkindertag.
Anwendung in Personalwesen und Steuern
Die exakte Berechnung von Arbeitstagen ist für viele HR-Prozesse zentral: Berechnung von Resturlaub, Erfassung von Krankheitstagen, Anrechnung von Probezeit oder Kündigungsfristen sowie Lohn- und Gehaltsabrechnung. Auch bei der Steuererklärung spielt die Anzahl der Homeoffice-Tage eine zunehmend wichtige Rolle: Seit Einführung der Homeoffice-Pauschale können bis zu 210 Tage pro Jahr (Stand 2026: 6 € pro Tag) als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Homeoffice Tage Rechner – Pauschale 2026 berechnen
Seit Einführung der Homeoffice-Pauschale können Arbeitnehmer in Deutschland jährlich bis zu 210 Tage Heimarbeit als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen (Stand 2026: 6 € pro Tag, maximal 1.260 €). Damit Sie die richtige Anzahl angeben, ist eine exakte Tageszählung wichtig. Unser Homeoffice Tage Rechner – auch als Home Office Tage Rechner bekannt – funktioniert genauso wie der Arbeitstage-Rechner: Geben Sie den Zeitraum ein, in dem Sie überwiegend zu Hause gearbeitet haben, und ziehen Sie Urlaub, Krankheits- und Bürotage manuell ab. So erhalten Sie eine zuverlässige Grundlage für Ihre Steuererklärung.
Hinweis: Die Homeoffice-Pauschale gilt unabhängig davon, ob ein häusliches Arbeitszimmer vorhanden ist. Bewahren Sie für mögliche Rückfragen des Finanzamts eine einfache Aufstellung der Heimarbeitstage auf – etwa in Form einer Excel-Tabelle oder eines Kalender-Auszugs.
Brückentage und Urlaubsplanung
Brückentage sind einzelne Arbeitstage, die zwischen einem Feiertag und dem Wochenende liegen – etwa der Freitag nach Christi Himmelfahrt. Mit gezielt gelegten Brückentagen lassen sich aus wenigen Urlaubstagen lange freie Phasen erzeugen. Der Tagerechner hilft, die optimale Lage solcher Tage zu identifizieren.