Die Homeoffice-Pauschale 2026
Die Homeoffice-Pauschale – auch als Tagespauschale oder Heimarbeitspauschale bezeichnet – wurde 2020 eingeführt und ist seit dem Jahressteuergesetz 2022 dauerhaft im Einkommensteuergesetz verankert (§ 4 Abs. 5 Nr. 6c EStG i. V. m. § 9 Abs. 5 EStG). Sie beträgt:
- 6 € pro Homeoffice-Tag
- maximal 1.260 € pro Kalenderjahr (entspricht 210 Tagen)
- gilt auch ohne separates Arbeitszimmer – sogar das Sofa zählt
- für Arbeitnehmer und Selbstständige gleichermaßen
So berechnet sich Ihre Pauschale
Die Berechnung ist einfach: Anzahl Homeoffice-Tage × 6 €, gedeckelt auf 1.260 € pro Jahr. Der Rechner oben zählt alle Werktage (Mo–Fr) ohne gesetzliche Feiertage Ihres Bundeslands im gewählten Zeitraum. Bei voller Homeoffice-Tätigkeit kommen Sie schnell über 210 Tage, sodass die Deckelung greift.
Wichtig: Sie zählen ausschließlich Tage, an denen Sie überwiegend zu Hause gearbeitet haben. Mischtage (vormittags Büro, nachmittags zu Hause) zählen nur, wenn der Heimarbeit-Anteil überwiegt.
Homeoffice vs. Pendlerpauschale
Beide Pauschalen schließen sich pro Tag aus:
- Reine Homeoffice-Tage: nur Homeoffice-Pauschale (6 €).
- Reine Bürotage: nur Pendlerpauschale (0,30 € pro Kilometer einfache Strecke; ab 21. km 0,38 €).
- Gemischte Tage: Wahlrecht – meist ist die Pendlerpauschale ab ca. 17 km günstiger.
Arbeitszimmer vs. Homeoffice-Pauschale
Wenn Ihr häusliches Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bildet (z. B. bei reinen Heimarbeitern), können Sie statt der Tagespauschale die Jahrespauschale von 1.260 € oder die tatsächlichen Kosten ansetzen. Letzteres lohnt sich bei entsprechend hohen Mieten oder Eigentumsanteilen. Beide Wege schließen sich gegenseitig aus.
Nachweise – was das Finanzamt sehen will
Eine separate Bescheinigung des Arbeitgebers ist nicht zwingend, aber empfohlen. Mindestens sollten Sie führen:
- eine einfache Tabelle mit Datum und Vermerk „Homeoffice"
- Kalendereinträge oder Outlook-Termine als Nachweis
- im Zweifel eine kurze schriftliche Arbeitgeberbestätigung
Bewahren Sie die Unterlagen mindestens vier Jahre nach Abgabe der Steuererklärung auf.